Im Januar 2021 erhob die Staatsanwaltschaft des Zentralbezirks Seoul nach einer neunmonatigen Untersuchung Anklage gegen drei Wirtschaftsprüfer von Deloitte Anjin und zwei Finanzinvestoren wegen Verstoßes gegen die koreanischen Rechnungslegungsgesetze – sie sollen sich abgesprochen haben, den geschätzten Aktienkurs von Kyobo Life Insurance vor dem Börsengang zu verfälschen. Kyobo hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im April 2020 beschuldigt, das Versicherungsunternehmen auf Wunsch eines von Affinity Equity Partners geführten Konsortiums „unfair und nicht gewissenhaft“ bewertet zu haben; Affinity ist Kyobos zweitgrößter Anteilseigner und hatte 2012 einen Anteil von 24,01 Prozent für 1,2 Billionen Won erworben.

Der Streit drehte sich um eine 2012 unterzeichnete Put-Option: Sollte Kyobo bis Ende 2015 nicht an die Börse gehen, konnte das Konsortium sein Kapital abziehen. Nachdem Kyobo den Börsengang verzögert hatte, drängten die Investoren den Vorsitzenden Shin Chang-jae, ihre Anteile zu 409.000 Won je Aktie zurückzukaufen; Shin argumentierte, der Preis sollte bei 200.000 bis 300.000 Won liegen. Das Konsortium tat sich mit Deloitte Anjin zusammen, um seine Forderung zu stützen – einen Preis, den Kyobo als überhöht ansah.

Kyobo erklärte, seine Entscheidung gegen einen Börsengang habe „ungünstige Marktumstände“ widergespiegelt – extrem niedrige Zinsen und ausstehende Versicherungsregulierungen – und bezeichnete die Anklage als „neuen Meilenstein“ gegen unfaire Bilanzierungspraktiken. Affinity entgegnete, Kyobo habe die quantitativen Anforderungen für einen Börsengang erfüllt, und behauptete, der wahre Grund, warum Shin einen Börsengang vermied, sei gewesen, dass neue Aktien seine Kontrolle über das Unternehmen verwässert hätten. Beide Seiten wiesen die Darstellung der jeweils anderen zurück.

Drei Wirtschaftsprüfer von Deloitte Anjin und zwei Finanzinvestoren wurden nach einer neunmonatigen Untersuchung der Seouler Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen die Rechnungslegungsgesetze angeklagt.

Das Konsortium beauftragte eine Bewertung, um seine Rückkaufforderung von 409.000 Won zu stützen, wodurch die Unabhängigkeit des Prüfers in einer konfrontativen Preisverhandlung zur zentralen Frage wurde.

Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass sich die Wirtschaftsprüfer und Investoren abgesprochen hatten, den geschätzten Aktienkurs zu verfälschen – ein mutmaßlicher Verstoß gegen das Rechnungslegungsrecht, nicht bloß eine Meinungsverschiedenheit.

Kyobos Verzögerung des Börsengangs löste die Put-Option aus, doch das Versicherungsunternehmen argumentierte, die Verzögerung sei eine Marktentscheidung gewesen, sodass der Bewertungsstreit den Ausstiegspreis entscheiden musste.

Der strafrechtliche Weg – Anklage statt zivilrechtlicher Bewertungsstreit – spiegelte wider, wie weit die mutmaßliche Absprache über gewöhnliche Beratungstätigkeit hinausging.

Eine Bewertung in einem Aktionärsstreit ist Parteinahme, solange sie nicht geprüft wird: Wenn der Prüfer für den Preis arbeitet, hört die Zahl auf, eine Schätzung zu sein, und wird zum Beweismittel.

Die Anklage wurde am 20. Januar 2021 bekannt gegeben. Ein Sprecher von Kyobo erklärte, die Position des Unternehmens bleibe unverändert, dass die Investoren den geschätzten Aktienkurs überbewertet hätten, nachdem Kyobo sich gegen einen Börsengang innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens entschieden habe; ein Vertreter von Affinity hielt daran fest, Kyobo habe die rechtlichen Voraussetzungen für einen Börsengang erfüllt und ihn vermieden, um die Kontrolle des Vorsitzenden zu schützen. Der Quellartikel berichtet nicht über den Ausgang des Verfahrens.

DEN BELEGEN FOLGEN

Die Quellen

  1. Kyobo gains edge in battle with Deloitte The Korea Times · koreatimes.co.kr ·