SunPower Inc. (Nasdaq: SPWR), eine Gesellschaft nach dem Recht von Delaware mit Hauptsitz in Orem, Utah, reichte Anfang Oktober 2026 ihren Jahresbericht für das am 28. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr ein. In der Einreichung wurde offengelegt, dass am 13. April 2026 bevollmächtigte Organe und der Prüfungsausschuss festgestellt hatten, dass die zuvor veröffentlichten Zwischenabschlüsse für drei Quartalsperioden „wesentliche Fehler enthalten und nicht mehr herangezogen werden sollten und neu aufgestellt werden müssen“. Das Unternehmen gab diese Feststellung erstmals in einem am 14. April 2026 eingereichten Formular 8-K bekannt.
Die betroffenen Perioden umfassten die dreizehn Wochen bis zum 30. März 2025, die dreizehn und sechsundzwanzig Wochen bis zum 29. Juni 2025 sowie die dreizehn und neununddreißig Wochen bis zum 28. September 2025 – die ersten drei Quartale des Geschäftsjahres. Die Fehler erstreckten sich auf die Umsatzrealisierung und die damit verbundenen Umsatzkosten, Vertriebsprovisionen, Vertriebs- und Marketingaufwendungen, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen sowie Zinsaufwendungen.
Die wesentlichen Fehlangaben wurden in den im Jahresbericht enthaltenen Jahresergebnissen korrigiert, doch die Neuaufstellung der früheren Quartalsberichte war zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht abgeschlossen. Das 10-K ordnet SunPower als Non-Accelerated Filer, Smaller Reporting Company und Emerging Growth Company ein; der aggregierte Marktwert der von Nichtverbundenen gehaltenen Stammaktien betrug zum 27. Juni 2025 etwa 85,2 Millionen US-Dollar, basierend auf einem Schlusskurs von 1,73 US-Dollar je Aktie am Nasdaq Global Market.
Drei Quartale des Geschäftsjahres 2025 wurden für unzuverlässig erklärt und waren zum Zeitpunkt des Jahresberichts vom Oktober 2026 noch nicht neu aufgestellt; der Streubesitz wurde mit nahezu 85 Millionen US-Dollar bewertet
Die Fehler betrafen nicht nur eine einzelne Position: Umsatzrealisierung, Provisionen, Vertrieb und Marketing, allgemeine Verwaltung sowie Zinsaufwendungen waren über drei Quartale hinweg fehlerhaft ausgewiesen.
Von der Offenlegung im 8-K vom 14. April 2026 bis zum Jahresbericht im Oktober blieben die Anleger mit Quartalsberichten zurück, die nach Aussage des Unternehmens selbst nicht herangezogen werden konnten.
Die Korrektur der Jahresergebnisse beseitigte den Mangel nicht: Die Neuaufstellung der betroffenen Quartalsberichte war bei der Einreichung des 10-K noch unvollständig.
Fehler, die die Umsatzrealisierung betreffen, bleiben selten auf ein Quartal beschränkt: Sie summieren sich über das Jahr, und eine Smaller Reporting Company kann zwei weitere Quartale allein damit verbringen, ihre Einreichungen wieder in Ordnung zu bringen.
Die wesentlichen Fehlangaben wurden in den im Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2025 enthaltenen Jahresergebnissen korrigiert, doch die Neuaufstellung der betroffenen Quartalsberichte ist weiterhin im Gange. Die Stammaktien und rückzahlbaren Optionsscheine von SunPower werden weiterhin am Nasdaq Global Market unter den Symbolen SPWR und SPWR W gehandelt. Das Unternehmen ist als Non-Accelerated Filer, Smaller Reporting Company und Emerging Growth Company eingestuft und hat die verlängerte Übergangsfrist für die Übernahme neuer oder überarbeiteter Rechnungslegungsstandards gewählt.
DEN BELEGEN FOLGEN
Die Quellen
- SunPower Inc. Reports Annual 10-K Filing for Fiscal Year Ending December 28, 2025, Revealing Material Errors in Quarterly Financials Kalkine Media · kalkinemedia.com ·